VEREINE
VEREIN
EHRENAMT UND MITGLIEDER
2025
VERSICHERUNGS-
GUIDE
Was gilt es zu beachten, um den Verein
richtig abzusichern, welche Risiken gibt
es und wie können diese minimiert
werden.
Welche Risiken gibt es für Mitglieder des Vereins
und die Vorstandsschaft, welche Haftung kommt
auf wen zu und wie sichert man sich erfolgreich
gegen Haftungsansprüche dritter.
40:0
FÜR IHRE
ABSICHERUNG
Tennisvereine sind eine tragende Säule des gesellschaftlichen Lebens – sie fördern
sportliche Aktivität, schaffen Gemeinschaft und bieten Menschen aller Altersgruppen eine
sinnvolle Freizeitgestaltung. Ob es darum geht, Talente zu fördern, Turniere zu organisieren
oder den Breitensport zu stärken – Tennisvereine leisten einen wichtigen Beitrag zur Sport-
und Vereinslandschaft.
Doch bei allem Einsatz für den Sport sollten Tennisvereine auch an ihre eigene Absicherung
denken. Risiken wie Unfälle auf der Anlage, Haftungsfragen bei Vereinsveranstaltungen oder
Schäden am Vereinsvermögen können den Betrieb schnell gefährden.
Deutschlandweit gibt es über 600.000 Vereine, darunter viele Tennisvereine, die von rund 12
Millionen Engagierten mit Leben gefüllt werden. Dieses Engagement verdient besonderen
Schutz. Deshalb möchten wir Ihnen auf den folgenden Seiten wertvolle Einblicke geben:
Welche Risiken bestehen, welche Versicherungen unverzichtbar sind und welche
Ergänzungen für einen umfassenden Schutz sinnvoll sein können.
Unser Ziel ist es, Sie mit praxisnahen Informationen zu unterstützen, damit Ihr Tennisverein
sicher und zukunftsfähig aufgestellt ist. So können Sie sich voll und ganz auf das
konzentrieren, was wirklich zählt: den Tennissport und Ihre Mitglieder.
WICHTIGE
Vereinshaftpflicht
Vermögensschäden
THEMEN
Veranstaltungen / Turniere
Rechtsstreitigkeiten
Mitgliederschutz
Objekte und Einrichtung
Vereinsheim und Anlage
Unterwegs mit dem Verein
PRIO 1
VEREINSHAFTPFLICHT
Als Tennisverein übernehmen Sie Verantwortung – nicht nur für den Sport, sondern auch für Ihre
Mitglieder und Gäste. Wenn ein Mitglied Ihres Vereins im Rahmen eines Ehrenamts oder
Vereinsauftrags jemandem einen Schaden zufügt, haftet in der Regel der Verein. Nach § 278 BGB
sind Vereinsmitglieder in solchen Fällen als Erfüllungsgehilfen anzusehen, und der Verein muss
für verursachte Schäden einstehen.
Gerade bei Tennisvereinen mit Plätzen, Mitgliedern, Gästen auf der Anlage, ggfls. einem
Vereinsheim, Aktivitäten in der Öffentlichkeit etc. kann sich schnell ein beträchtliches
Schadenrisiko ergeben. Hier wird deutlich: Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar.
Denn: Schäden, die verursacht werden sind stets schadenersatzpflichtig und das in der Höhe
unbegrenz!
Die
Haftpflichtversicherung
bietet
Schutz,
indem
sie
berechtigte
Schadensersatzansprüche reguliert und zusätzlich auch unberechtigte Ansprüche abwehrt.
Sollte es zu einem zivilrechtlichen Streit kommen, übernimmt der Versicherer auch die
entstehenden Prozesskosten.
Die Vereinshaftpflicht geht jedoch über die Regulierung von Schäden durch aktives Handeln
hinaus. Sie deckt auch sogenannte „passive Schäden“ ab, die durch Unterlassen entstehen
können. Ein klassisches Beispiel ist die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht: Wenn Wege
oder Parkplätze nicht ordnungsgemäß geräumt oder gesichert werden und ein Besucher stürzt,
kann dies zu erheblichen Forderungen führen.
Auch Schäden durch die Vereinsgebäude oder -anlagen fallen in den Schutzbereich der
Haftpflicht
und
werden
nicht
durch
Gebäudeversicherungen
geleistet.
Dazu
zählen
beispielsweise
herabstürzende
Dachziegel
oder
ein
umgestürzter
Baum
auf
dem
Vereinsgelände, der Schaden an fremdem Eigentum anrichtet. Wenn Ihr Tennisverein mehrere
Gebäude oder Grundstücke besitzt, kann es sinnvoll sein, eine zusätzliche Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Ob dies notwendig ist, sollte individuell
geprüft werden, da sich die Anforderungen je nach Vereinsgröße und -struktur unterscheiden.
Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist also die Grundlage für einen sicheren Vereinsbetrieb –
so können Sie sich voll und ganz auf das konzentrieren, was wirklich zählt: die Förderung des
Tennissports und das Wohl Ihrer Mitglieder.
GUT ZU WISSEN
VEREINSHAFTPFLICHT
1. Erweiterte Umwelthaftpflichtdeckung
Für Schäden durch Gewässerschäden (z. B. durch den Betrieb
von Maschinen, Verunreinigung der Umwelt bei der Platzpflege
oder Heizöl-Lagertanks auf Vereinsgeländen).
Abdeckung von Schäden durch umweltschädliche Stoffe
2. Vermögensschadenhaftpflicht
• siehe nächstes Kapitel
3. Deckung für Vereinsveranstaltungen
Ist ein Einschluss von Haftungsrisiken für Events wie Turniere,
Sommerfeste oder Tenniscamps enthalten?
4. Schlüsselverlustdeckung
Ersatzkosten bei Verlust von Schlüsseln für Vereinsgebäude oder
gemietete Räumlichkeiten.
5. Sportgeräte- und Platznutzungshaftung
Ist der Schutz vor Ansprüchen, wenn Dritte Vereinsplätze oder
Sportgeräte nutzen und Schäden entstehen enthalten?
DIE VEREINSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG DECKT SCHÄDEN AB, DIE
AUS DER VEREINSARBEIT ENTSTEHEN KÖNNEN. AUF WELCHE
ERWEITERUNGEN MAN ACHTEN SOLLTE
BEI TENNISVERSICHERUNG.DE PRÜFEN WIR DIESE THEMEN FÜR SIE
PRÜFEN
VERMÖGENSSCHÄDEN +
D&O
Im
Bereich
der
Versicherungen
nehmen
Vermögensschäden eine besondere Stellung ein. Dabei
handelt es sich um rein finanzielle Schäden, die
entstehen, ohne dass eine Person oder Sache unmittelbar
beeinträchtigt
wird.
Für
Tennisvereine
sind
solche
Schäden in der Regel selten und spielen eher eine
theoretische Rolle, da der Fokus meist auf sportlichen und
organisatorischen Aktivitäten liegt.
Anders verhält es sich jedoch, wenn Ihr Tennisverein
beratende Tätigkeiten übernimmt, etwa im Rahmen von
Kooperationen,
Förderprogrammen
oder
Schulungsangeboten.
Auch
in
Zusammenarbeit
Tennisschulen, Förderung von Talenten oder bei der
Einholung von Fördergeldern für den Verein oder Einzug
der
Mitgliedsbeiträge
kann
es
zu
reinen
Vermögensschäden kommen. Ein Beispiel wäre eine
fehlerhafte Beratung zu Fördergeldern oder zur falschen
Organisation eines Tennisevents, die den Verein oder
Dritte finanziell belastet. In solchen Fällen können
Vermögensschäden relevant werden.
Eine
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
bietet
genau hier Schutz. Sie kommt für finanzielle Verluste auf,
die durch Fehlberatungen oder organisatorische Fehler
entstehen. Solche Versicherungen sind grundsätzlich für
jede
Vereinsform
verfügbar
–
ob
sie
für
Ihren
Tennisverein sinnvoll sind, hängt von den individuellen
Aktivitäten und Strukturen ab.
Bisher haben wir über Schäden gesprochen, die Dritten
durch das Vereinsleben entstehen können. Doch wie sieht
es
aus,
wenn
dem
Tennisverein
selbst
ein
Vermögensschaden entsteht – und zwar durch Fehler der
eigenen Vorstandschaft?
Als Vereinsvorstand tragen Sie eine große Verantwortung.
Fehler wie das Versäumen von Fristen für Fördermittel, die
Aberkennung
der
Gemeinnützigkeit
oder
Vorschusszahlungen an insolvente Dienstleister können
erhebliche finanzielle Konsequenzen für den Verein haben.
Besonders brisant: Als Vorstand haften Sie persönlich
und mit Ihrem privaten Vermögen für solche Schäden,
die
dem
Verein
durch
Fehlentscheidungen,
Unterlassungen oder Unachtsamkeiten entstehen. Die
gesamtschuldnerische
Haftung
verschärft
diese
Problematik zusätzlich.
Auch
Dritte,
die
durch
Fehler
des
Vorstands
Vermögensschäden
erleiden,
können
Schadenersatz
direkt
von
der
Vorstandschaft
fordern.
Dieses
Haftungsrisiko ist vielen Vorständen nicht bewusst und
wird
weder
von
einer
Vereins-
noch
von
einer
Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Die Lösung ist eine D&O-Versicherung (Directors &
Officers),
eine
speziell
für
solche
Fälle
konzipierte
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Für Tennisvereine, deren Vorstände oft ehrenamtlich
tätig
sind,
ist
eine
D&O-Versicherung
ein
unverzichtbarer Schutz. Sie zeigt Wertschätzung für das
Engagement der Vorstandschaft und sorgt dafür, dass
sich die Verantwortlichen ohne Angst vor persönlichen
Haftungsrisiken für den Verein einsetzen können.
Auch in einem Tennisverein, in dem sich viele Mitglieder oder auch angestellte Mitarbeiter z.B. der
Geschäftsstelle engagieren, kann es leider vorkommen, dass dem Verein durch untreues Verhalten
ein finanzieller Schaden entsteht. Besonders dort, wo Bargeld im Spiel ist – etwa bei
Veranstaltungen, Turnieren, Tenniscamp oder dem eigenen Betrieb einer Vereinsgaststätte –
besteht ein erhöhtes Risiko für Diebstahl, Unterschlagung oder Veruntreuung.
Ein anschauliches Beispiel: Ihr Tennisverein betreibt eine kleine Vereinsgaststätte in Eigenregie. Eine
langjährige Vereinskollegin, die sich am Wochenende um die Bewirtung der Gäste kümmert,
nimmt seit Jahren unbemerkt 50 Euro pro Schicht aus der Kasse. Oder: Die Turniereinnahmen der
Saison wurden entwendet und nun sind die Gebühren an den DTB zu entrichten.
Ein solcher finanzieller Schaden kann für einen Tennisverein existenzbedrohend sein. Hier schafft
eine Vertrauensschadenversicherung Abhilfe. Sie übernimmt Schäden, die durch untreue
Handlungen wie Diebstahl, Unterschlagung oder Veruntreuung entstehen – unabhängig davon, ob
sie von Vereinsmitgliedern, Angestellten oder Dritten verursacht wurden.
WICHTIG
RECHTSSCHUTZ UND
VERTRAUENSSCHADEN
RECHTSSCHUTZ
VERTRAUENSSCHADEN
Für Tennisvereine kann eine Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Situationen nützlich sein, beispielsweise bei:
• Streitigkeiten im Sozial-, Steuer- oder Verwaltungsrecht,
• Auseinandersetzungen um die Gemeinnützigkeit,
• Konflikten mit Dienstleistern oder Vertragspartnern,
• Vorwürfen von Pflichtverletzungen oder sogar Straftaten im Rahmen der Vereinstätigkeit.
Versichert sind dabei nicht nur der Verein als juristische Person, sondern auch die gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten
und sogar einzelne Mitglieder, wenn diese im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Verein in rechtliche Konflikte geraten.
Der Deckungsumfang einer Vereinsrechtsschutzversicherung kann je nach Anbieter stark variieren. Deshalb ist es
wichtig, dass Sie im Vorstand konkrete Überlegungen anstellen, welche rechtlichen Herausforderungen für Ihren
Tennisverein realistisch sind. Sind es häufig administrative Themen wie Genehmigungen und Steuerfragen? Oder
spielen potenzielle Streitigkeiten bei Veranstaltungen, Platzpflege oder Mitgliedsangelegenheiten eine größere Rolle?
Mit einer passenden Rechtsschutzversicherung sichern Sie nicht nur den Verein ab, sondern stärken auch Ihre
Handlungsfähigkeit
in
rechtlichen
Angelegenheiten
–
eine
wichtige
Grundlage
für
ein
souveränes
Vereinsmanagement.
MITGLIEDERSCHUTZ
UNFALL
WENN DEN MITGLIEDERN ETWAS ZUSTÖSST
Ehrenamtliches Engagement ist das Rückgrat vieler Tennisvereine – und der Gesetzgeber weiß das zu schätzen.
Daher stehen ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung.
Bei
einem
Unfall
im
Ehrenamt
übernimmt
beispielsweise
die
Verwaltungs-
Berufsgenossenschaft (VBG) die notwendigen Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen oder auch eine
Haushaltshilfe.
Doch die gesetzliche Unfallversicherung hat klare Grenzen. Wird durch einen Unfall die körperliche oder
geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt, zeigt sich, dass der gesetzliche Schutz nur eine
Basisabsicherung darstellt:
• Rentenleistungen erfolgen erst ab einer mindestens 20-prozentigen Minderung der Erwerbsfähigkeit.
• Kosten für behindertengerechte Umbauten, etwa an der Wohnung oder am Pkw, werden nicht übernommen.
Hier bietet nur eine private Unfallversicherung deutlich mehr Flexibilität und Unterstützung und auch für alle
Mitglieder, die nicht im Ehrenamt tätig sind, sondern in der Freizeit auf der Anlage Zeit verbringen. Die
Leistungen werden individuell über die gewählte Versicherungssumme und die sogenannte Gliedertaxe
geregelt. Das bedeutet, es wird exakt definiert, welche finanzielle Unterstützung und für wen bei welchem Grad
körperlicher oder geistiger Invalidität ausgezahlt wird.
Für Tennisvereine besteht daher die Möglichkeit, über eine Gruppenunfallversicherung den Schutz ihrer
Mitglieder zu erweitern. Mit einer solchen Versicherung können Sie allen ehrenamtlich Tätigen – vom Platzwart
bis zum Vereinsvorstand und wahlweise auch den spielenden Mitgliedern – einheitlich einen verbesserten
Schutz bieten. Wichtig ist dabei, eine ausreichende Absicherungshöhe zu wählen, die den Mitgliedern auch bei
einer mittelschweren Invalidität spürbare Hilfe bietet.
Diese Art der Absicherung ist nicht nur ein Sicherheitsnetz, sondern auch ein Ausdruck von Wertschätzung für
die Mitglieder, die ihre Zeit und Schaffenskraft dem Verein widmen.
WICHTIGE WERTE
VEREINSHEIM, ANLAGE
UND EQUIPMENT
Das Vereinsheim, die Halle, die Plätze, die Aussenanlage sind nicht nur ein zentraler Treffpunkt für Mitglieder und
Gäste, sondern auch ein Ort, mit wertvoller Einrichtung und Ausstattung in das meist viel Geld und eine Menge
Arbeitsstunden fließen. Bewässerungsanlagen, Bepflanzungen, Sportgeräte, hergerichtete Aussenplätze draussen
und drinnen Pokale, Sitzgelegenheiten, vielleicht eine kleine Gastwirtschaft – all das macht das Tennisleben
lebendig, ist aber auch finanziell schützenswert. Genau hier kommen die Sachversicherungen ins Spiel, die Sie sich
wie ihre Hausrat- und Gebäudeversicherung vorstellen können.
Inhaltsversicherung und ggfls. technische Versicherungen: Schutz für die Ausstattung Ihres Vereinsheims und
ihrer technischen Anlagen (z.B. Maschinen, Elektronik, Photovotaik, Gebäudetechnik)
Die Inhaltsversicherung deckt alle beweglichen Gegenstände im Vereinsheim ab – von Möbeln bis zu Sportgeräten.
Dabei entscheiden Sie selbst, welche Gefahren Sie absichern möchten, etwa:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Leitungswasser (z. B. Rohrbruch)
• Sturm und Elementarschäden, die immer häufiger werden
• Einbruchdiebstahl
Einbruchdiebstahl ist dabei besonders relevant, da Vereinsheime oft außerhalb oder in wenig frequentierten
Gebieten liegen und gglfs. im Winter sogar selten besucht werden.
Betriebsgebäudeversicherung: Der Schutz für das Vereinsgebäude
Neben der Ausstattung sind auch das Vereinsheim die Nebenanlagen, eventuell die Halle oder Pavillions
schützenswert. Die Betriebsgebäudeversicherung sichert das Vereinsgebäude und seine fest installierten
Bestandteile ab und auch Zu- und Ableitung, ggfls. Aussenanlagen etc.
Die Betriebsgebäudeversicherung schützt vor Gefahren wie:
• Feuer (Brand, Explosion)
• Leitungswasser (Rohrbrüche, Frostschäden)
• Sturm/Hagel
• Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck)
Auch erweiterte Gefahren, wie böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall oder Rauchschäden, können je nach
Bedarf eingeschlossen werden.
Schäden am Eigentum können für Tennisvereine erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen, die oft nicht
aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Daher sorgt eine passende Versicherung dafür, dass
Schäden repariert, zerstörte Gegenstände ersetzt und finanzielle Folgen, wie Mietausfall, abgefedert werden.
Sichern Sie sowohl das Gebäude als auch die Einrichtung Ihres Vereinsheims umfassend und mit den richtigen
Summen und Deckungen ab. So schützen Sie das Herzstück Ihres Tennisvereins – und können sich darauf
konzentrieren, den Sport und die Gemeinschaft weiter zu fördern.
GUT ZU WISSEN
INHALTS- UND
GEBÄUDEVERSICHERUNG
1. Elementarschadenversicherung
Denken Sie unbedingt an die Abdeckung von Schäden durch
Naturereignisse / Elementarschäden wie Überschwemmungen,
Starkregen, Erdbeben oder Erdrutsche. Auch
2. Neuwert und Unterversicherungsverzicht: Prüfen Sie ob echte
Neuwertentschädigungen enthalten sind und ob ein sogenannter
Unterversicherungsverzicht ausgesprochen wurde. Nur dann
werden Sie im Schadenfall vollständig entschädigt.
3. Prüfen Sie, welche Pflichten und Obliegenheiten im Vertrag
enthalten sind und ob bei Misachtung der Obliegenheiten, wie
Sicherheitsvorschriften, eine klare Regelung gegeben ist. Auch bei
Fahrlässigkeit sollte Versicherungsschutz gewährleistet sein.
4. Schauen Sie, ob erweitere Gefahren / extented coverage mit
abgesichert ist. Das sind z.B. Schäden, die durch Anprall von
Fahrzeugen oder auch Vandalismus, innere Unruhen o.ä.
entstehen können und häufig nicht automatisch versichert sind.
5. Sind Bruch- und Frostschäden der Wasserversorgung oder
Sprinkleranlagen mitversichert?
6. Wie ist die Wiederaufforstung und Wiederherstellung der
Anlage / Aussenanlage nach einem Sturm/Unwetterereignis
geregelt?
DIE VEREINSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG DECKT SCHÄDEN AB, DIE
AUS DER VEREINSARBEIT ENTSTEHEN KÖNNEN. AUF WELCHE
ERWEITERUNGEN MAN ACHTEN SOLLTE
BEI TENNISVERSICHERUNG.DE PRÜFEN WIR DIESE THEMEN FÜR SIE