Tennisvereine in der Absicherung

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PRIO 1

VEREINSHAFTPFLICHT

Als Tennisverein übernehmen Sie Verantwortung – nicht nur für den Sport, sondern auch für Ihre

Mitglieder und Gäste. Wenn ein Mitglied Ihres Vereins im Rahmen eines Ehrenamts oder

Vereinsauftrags jemandem einen Schaden zufügt, haftet in der Regel der Verein. Nach § 278 BGB

sind Vereinsmitglieder in solchen Fällen als Erfüllungsgehilfen anzusehen, und der Verein muss

für verursachte Schäden einstehen.

Gerade bei Tennisvereinen mit Plätzen, Mitgliedern, Gästen auf der Anlage, ggfls. einem

Vereinsheim, Aktivitäten in der Öffentlichkeit etc. kann sich schnell ein beträchtliches

Schadenrisiko ergeben. Hier wird deutlich: Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar.

Denn: Schäden, die verursacht werden sind stets schadenersatzpflichtig und das in der Höhe

unbegrenz!

Die

Haftpflichtversicherung

bietet

Schutz,

indem

sie

berechtigte

Schadensersatzansprüche reguliert und zusätzlich auch unberechtigte Ansprüche abwehrt.

Sollte es zu einem zivilrechtlichen Streit kommen, übernimmt der Versicherer auch die

entstehenden Prozesskosten.

Die Vereinshaftpflicht geht jedoch über die Regulierung von Schäden durch aktives Handeln

hinaus. Sie deckt auch sogenannte „passive Schäden“ ab, die durch Unterlassen entstehen

können. Ein klassisches Beispiel ist die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht: Wenn Wege

oder Parkplätze nicht ordnungsgemäß geräumt oder gesichert werden und ein Besucher stürzt,

kann dies zu erheblichen Forderungen führen.

Auch Schäden durch die Vereinsgebäude oder -anlagen fallen in den Schutzbereich der

Haftpflicht

und

werden

nicht

durch

Gebäudeversicherungen

geleistet.

Dazu

zählen

beispielsweise

herabstürzende

Dachziegel

oder

ein

umgestürzter

Baum

auf

dem

Vereinsgelände, der Schaden an fremdem Eigentum anrichtet. Wenn Ihr Tennisverein mehrere

Gebäude oder Grundstücke besitzt, kann es sinnvoll sein, eine zusätzliche Haus- und

Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Ob dies notwendig ist, sollte individuell

geprüft werden, da sich die Anforderungen je nach Vereinsgröße und -struktur unterscheiden.

Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist also die Grundlage für einen sicheren Vereinsbetrieb –

so können Sie sich voll und ganz auf das konzentrieren, was wirklich zählt: die Förderung des

Tennissports und das Wohl Ihrer Mitglieder.

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