PRIO 1
VEREINSHAFTPFLICHT
Als Tennisverein übernehmen Sie Verantwortung – nicht nur für den Sport, sondern auch für Ihre
Mitglieder und Gäste. Wenn ein Mitglied Ihres Vereins im Rahmen eines Ehrenamts oder
Vereinsauftrags jemandem einen Schaden zufügt, haftet in der Regel der Verein. Nach § 278 BGB
sind Vereinsmitglieder in solchen Fällen als Erfüllungsgehilfen anzusehen, und der Verein muss
für verursachte Schäden einstehen.
Gerade bei Tennisvereinen mit Plätzen, Mitgliedern, Gästen auf der Anlage, ggfls. einem
Vereinsheim, Aktivitäten in der Öffentlichkeit etc. kann sich schnell ein beträchtliches
Schadenrisiko ergeben. Hier wird deutlich: Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar.
Denn: Schäden, die verursacht werden sind stets schadenersatzpflichtig und das in der Höhe
unbegrenz!
Die
Haftpflichtversicherung
bietet
Schutz,
indem
sie
berechtigte
Schadensersatzansprüche reguliert und zusätzlich auch unberechtigte Ansprüche abwehrt.
Sollte es zu einem zivilrechtlichen Streit kommen, übernimmt der Versicherer auch die
entstehenden Prozesskosten.
Die Vereinshaftpflicht geht jedoch über die Regulierung von Schäden durch aktives Handeln
hinaus. Sie deckt auch sogenannte „passive Schäden“ ab, die durch Unterlassen entstehen
können. Ein klassisches Beispiel ist die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht: Wenn Wege
oder Parkplätze nicht ordnungsgemäß geräumt oder gesichert werden und ein Besucher stürzt,
kann dies zu erheblichen Forderungen führen.
Auch Schäden durch die Vereinsgebäude oder -anlagen fallen in den Schutzbereich der
Haftpflicht
und
werden
nicht
durch
Gebäudeversicherungen
geleistet.
Dazu
zählen
beispielsweise
herabstürzende
Dachziegel
oder
ein
umgestürzter
Baum
auf
dem
Vereinsgelände, der Schaden an fremdem Eigentum anrichtet. Wenn Ihr Tennisverein mehrere
Gebäude oder Grundstücke besitzt, kann es sinnvoll sein, eine zusätzliche Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Ob dies notwendig ist, sollte individuell
geprüft werden, da sich die Anforderungen je nach Vereinsgröße und -struktur unterscheiden.
Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist also die Grundlage für einen sicheren Vereinsbetrieb –
so können Sie sich voll und ganz auf das konzentrieren, was wirklich zählt: die Förderung des
Tennissports und das Wohl Ihrer Mitglieder.