Tennisvereine in der Absicherung

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VEREINE

VEREIN

EHRENAMT UND MITGLIEDER

2025

VERSICHERUNGS-

GUIDE

Was gilt es zu beachten, um den Verein

richtig abzusichern, welche Risiken gibt

es und wie können diese minimiert

werden.

Welche Risiken gibt es für Mitglieder des Vereins

und die Vorstandsschaft, welche Haftung kommt

auf wen zu und wie sichert man sich erfolgreich

gegen Haftungsansprüche dritter.

40:0

FÜR IHRE

ABSICHERUNG

Tennisvereine sind eine tragende Säule des gesellschaftlichen Lebens – sie fördern

sportliche Aktivität, schaffen Gemeinschaft und bieten Menschen aller Altersgruppen eine

sinnvolle Freizeitgestaltung. Ob es darum geht, Talente zu fördern, Turniere zu organisieren

oder den Breitensport zu stärken – Tennisvereine leisten einen wichtigen Beitrag zur Sport-

und Vereinslandschaft.

Doch bei allem Einsatz für den Sport sollten Tennisvereine auch an ihre eigene Absicherung

denken. Risiken wie Unfälle auf der Anlage, Haftungsfragen bei Vereinsveranstaltungen oder

Schäden am Vereinsvermögen können den Betrieb schnell gefährden.

Deutschlandweit gibt es über 600.000 Vereine, darunter viele Tennisvereine, die von rund 12

Millionen Engagierten mit Leben gefüllt werden. Dieses Engagement verdient besonderen

Schutz. Deshalb möchten wir Ihnen auf den folgenden Seiten wertvolle Einblicke geben:

Welche Risiken bestehen, welche Versicherungen unverzichtbar sind und welche

Ergänzungen für einen umfassenden Schutz sinnvoll sein können.

Unser Ziel ist es, Sie mit praxisnahen Informationen zu unterstützen, damit Ihr Tennisverein

sicher und zukunftsfähig aufgestellt ist. So können Sie sich voll und ganz auf das

konzentrieren, was wirklich zählt: den Tennissport und Ihre Mitglieder.

WICHTIGE

Vereinshaftpflicht

Vermögensschäden

THEMEN

Veranstaltungen / Turniere

Rechtsstreitigkeiten

Mitgliederschutz

Objekte und Einrichtung

Vereinsheim und Anlage

Unterwegs mit dem Verein

PRIO 1

VEREINSHAFTPFLICHT

Als Tennisverein übernehmen Sie Verantwortung – nicht nur für den Sport, sondern auch für Ihre

Mitglieder und Gäste. Wenn ein Mitglied Ihres Vereins im Rahmen eines Ehrenamts oder

Vereinsauftrags jemandem einen Schaden zufügt, haftet in der Regel der Verein. Nach § 278 BGB

sind Vereinsmitglieder in solchen Fällen als Erfüllungsgehilfen anzusehen, und der Verein muss

für verursachte Schäden einstehen.

Gerade bei Tennisvereinen mit Plätzen, Mitgliedern, Gästen auf der Anlage, ggfls. einem

Vereinsheim, Aktivitäten in der Öffentlichkeit etc. kann sich schnell ein beträchtliches

Schadenrisiko ergeben. Hier wird deutlich: Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar.

Denn: Schäden, die verursacht werden sind stets schadenersatzpflichtig und das in der Höhe

unbegrenz!

Die

Haftpflichtversicherung

bietet

Schutz,

indem

sie

berechtigte

Schadensersatzansprüche reguliert und zusätzlich auch unberechtigte Ansprüche abwehrt.

Sollte es zu einem zivilrechtlichen Streit kommen, übernimmt der Versicherer auch die

entstehenden Prozesskosten.

Die Vereinshaftpflicht geht jedoch über die Regulierung von Schäden durch aktives Handeln

hinaus. Sie deckt auch sogenannte „passive Schäden“ ab, die durch Unterlassen entstehen

können. Ein klassisches Beispiel ist die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht: Wenn Wege

oder Parkplätze nicht ordnungsgemäß geräumt oder gesichert werden und ein Besucher stürzt,

kann dies zu erheblichen Forderungen führen.

Auch Schäden durch die Vereinsgebäude oder -anlagen fallen in den Schutzbereich der

Haftpflicht

und

werden

nicht

durch

Gebäudeversicherungen

geleistet.

Dazu

zählen

beispielsweise

herabstürzende

Dachziegel

oder

ein

umgestürzter

Baum

auf

dem

Vereinsgelände, der Schaden an fremdem Eigentum anrichtet. Wenn Ihr Tennisverein mehrere

Gebäude oder Grundstücke besitzt, kann es sinnvoll sein, eine zusätzliche Haus- und

Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Ob dies notwendig ist, sollte individuell

geprüft werden, da sich die Anforderungen je nach Vereinsgröße und -struktur unterscheiden.

Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist also die Grundlage für einen sicheren Vereinsbetrieb –

so können Sie sich voll und ganz auf das konzentrieren, was wirklich zählt: die Förderung des

Tennissports und das Wohl Ihrer Mitglieder.

GUT ZU WISSEN

VEREINSHAFTPFLICHT

1. Erweiterte Umwelthaftpflichtdeckung

Für Schäden durch Gewässerschäden (z. B. durch den Betrieb

von Maschinen, Verunreinigung der Umwelt bei der Platzpflege

oder Heizöl-Lagertanks auf Vereinsgeländen).

Abdeckung von Schäden durch umweltschädliche Stoffe

2. Vermögensschadenhaftpflicht

• siehe nächstes Kapitel

3. Deckung für Vereinsveranstaltungen

Ist ein Einschluss von Haftungsrisiken für Events wie Turniere,

Sommerfeste oder Tenniscamps enthalten?

4. Schlüsselverlustdeckung

Ersatzkosten bei Verlust von Schlüsseln für Vereinsgebäude oder

gemietete Räumlichkeiten.

5. Sportgeräte- und Platznutzungshaftung

Ist der Schutz vor Ansprüchen, wenn Dritte Vereinsplätze oder

Sportgeräte nutzen und Schäden entstehen enthalten?

DIE VEREINSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG DECKT SCHÄDEN AB, DIE

AUS DER VEREINSARBEIT ENTSTEHEN KÖNNEN. AUF WELCHE

ERWEITERUNGEN MAN ACHTEN SOLLTE

BEI TENNISVERSICHERUNG.DE PRÜFEN WIR DIESE THEMEN FÜR SIE

PRÜFEN

VERMÖGENSSCHÄDEN +

D&O

Im

Bereich

der

Versicherungen

nehmen

Vermögensschäden eine besondere Stellung ein. Dabei

handelt es sich um rein finanzielle Schäden, die

entstehen, ohne dass eine Person oder Sache unmittelbar

beeinträchtigt

wird.

Für

Tennisvereine

sind

solche

Schäden in der Regel selten und spielen eher eine

theoretische Rolle, da der Fokus meist auf sportlichen und

organisatorischen Aktivitäten liegt.

Anders verhält es sich jedoch, wenn Ihr Tennisverein

beratende Tätigkeiten übernimmt, etwa im Rahmen von

Kooperationen,

Förderprogrammen

oder

Schulungsangeboten.

Auch

in

Zusammenarbeit

Tennisschulen, Förderung von Talenten oder bei der

Einholung von Fördergeldern für den Verein oder Einzug

der

Mitgliedsbeiträge

kann

es

zu

reinen

Vermögensschäden kommen. Ein Beispiel wäre eine

fehlerhafte Beratung zu Fördergeldern oder zur falschen

Organisation eines Tennisevents, die den Verein oder

Dritte finanziell belastet. In solchen Fällen können

Vermögensschäden relevant werden.

Eine

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

bietet

genau hier Schutz. Sie kommt für finanzielle Verluste auf,

die durch Fehlberatungen oder organisatorische Fehler

entstehen. Solche Versicherungen sind grundsätzlich für

jede

Vereinsform

verfügbar

ob

sie

für

Ihren

Tennisverein sinnvoll sind, hängt von den individuellen

Aktivitäten und Strukturen ab.

Bisher haben wir über Schäden gesprochen, die Dritten

durch das Vereinsleben entstehen können. Doch wie sieht

es

aus,

wenn

dem

Tennisverein

selbst

ein

Vermögensschaden entsteht – und zwar durch Fehler der

eigenen Vorstandschaft?

Als Vereinsvorstand tragen Sie eine große Verantwortung.

Fehler wie das Versäumen von Fristen für Fördermittel, die

Aberkennung

der

Gemeinnützigkeit

oder

Vorschusszahlungen an insolvente Dienstleister können

erhebliche finanzielle Konsequenzen für den Verein haben.

Besonders brisant: Als Vorstand haften Sie persönlich

und mit Ihrem privaten Vermögen für solche Schäden,

die

dem

Verein

durch

Fehlentscheidungen,

Unterlassungen oder Unachtsamkeiten entstehen. Die

gesamtschuldnerische

Haftung

verschärft

diese

Problematik zusätzlich.

Auch

Dritte,

die

durch

Fehler

des

Vorstands

Vermögensschäden

erleiden,

können

Schadenersatz

direkt

von

der

Vorstandschaft

fordern.

Dieses

Haftungsrisiko ist vielen Vorständen nicht bewusst und

wird

weder

von

einer

Vereins-

noch

von

einer

Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

Die Lösung ist eine D&O-Versicherung (Directors &

Officers),

eine

speziell

für

solche

Fälle

konzipierte

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Für Tennisvereine, deren Vorstände oft ehrenamtlich

tätig

sind,

ist

eine

D&O-Versicherung

ein

unverzichtbarer Schutz. Sie zeigt Wertschätzung für das

Engagement der Vorstandschaft und sorgt dafür, dass

sich die Verantwortlichen ohne Angst vor persönlichen

Haftungsrisiken für den Verein einsetzen können.

Auch in einem Tennisverein, in dem sich viele Mitglieder oder auch angestellte Mitarbeiter z.B. der

Geschäftsstelle engagieren, kann es leider vorkommen, dass dem Verein durch untreues Verhalten

ein finanzieller Schaden entsteht. Besonders dort, wo Bargeld im Spiel ist – etwa bei

Veranstaltungen, Turnieren, Tenniscamp oder dem eigenen Betrieb einer Vereinsgaststätte –

besteht ein erhöhtes Risiko für Diebstahl, Unterschlagung oder Veruntreuung.

Ein anschauliches Beispiel: Ihr Tennisverein betreibt eine kleine Vereinsgaststätte in Eigenregie. Eine

langjährige Vereinskollegin, die sich am Wochenende um die Bewirtung der Gäste kümmert,

nimmt seit Jahren unbemerkt 50 Euro pro Schicht aus der Kasse. Oder: Die Turniereinnahmen der

Saison wurden entwendet und nun sind die Gebühren an den DTB zu entrichten.

Ein solcher finanzieller Schaden kann für einen Tennisverein existenzbedrohend sein. Hier schafft

eine Vertrauensschadenversicherung Abhilfe. Sie übernimmt Schäden, die durch untreue

Handlungen wie Diebstahl, Unterschlagung oder Veruntreuung entstehen – unabhängig davon, ob

sie von Vereinsmitgliedern, Angestellten oder Dritten verursacht wurden.

WICHTIG

RECHTSSCHUTZ UND

VERTRAUENSSCHADEN

RECHTSSCHUTZ

VERTRAUENSSCHADEN

Für Tennisvereine kann eine Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Situationen nützlich sein, beispielsweise bei:

• Streitigkeiten im Sozial-, Steuer- oder Verwaltungsrecht,

• Auseinandersetzungen um die Gemeinnützigkeit,

• Konflikten mit Dienstleistern oder Vertragspartnern,

• Vorwürfen von Pflichtverletzungen oder sogar Straftaten im Rahmen der Vereinstätigkeit.

Versichert sind dabei nicht nur der Verein als juristische Person, sondern auch die gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten

und sogar einzelne Mitglieder, wenn diese im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Verein in rechtliche Konflikte geraten.

Der Deckungsumfang einer Vereinsrechtsschutzversicherung kann je nach Anbieter stark variieren. Deshalb ist es

wichtig, dass Sie im Vorstand konkrete Überlegungen anstellen, welche rechtlichen Herausforderungen für Ihren

Tennisverein realistisch sind. Sind es häufig administrative Themen wie Genehmigungen und Steuerfragen? Oder

spielen potenzielle Streitigkeiten bei Veranstaltungen, Platzpflege oder Mitgliedsangelegenheiten eine größere Rolle?

Mit einer passenden Rechtsschutzversicherung sichern Sie nicht nur den Verein ab, sondern stärken auch Ihre

Handlungsfähigkeit

in

rechtlichen

Angelegenheiten

eine

wichtige

Grundlage

für

ein

souveränes

Vereinsmanagement.

MITGLIEDERSCHUTZ

UNFALL

WENN DEN MITGLIEDERN ETWAS ZUSTÖSST

Ehrenamtliches Engagement ist das Rückgrat vieler Tennisvereine – und der Gesetzgeber weiß das zu schätzen.

Daher stehen ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen

Unfallversicherung.

Bei

einem

Unfall

im

Ehrenamt

übernimmt

beispielsweise

die

Verwaltungs-

Berufsgenossenschaft (VBG) die notwendigen Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen oder auch eine

Haushaltshilfe.

Doch die gesetzliche Unfallversicherung hat klare Grenzen. Wird durch einen Unfall die körperliche oder

geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt, zeigt sich, dass der gesetzliche Schutz nur eine

Basisabsicherung darstellt:

• Rentenleistungen erfolgen erst ab einer mindestens 20-prozentigen Minderung der Erwerbsfähigkeit.

• Kosten für behindertengerechte Umbauten, etwa an der Wohnung oder am Pkw, werden nicht übernommen.

Hier bietet nur eine private Unfallversicherung deutlich mehr Flexibilität und Unterstützung und auch für alle

Mitglieder, die nicht im Ehrenamt tätig sind, sondern in der Freizeit auf der Anlage Zeit verbringen. Die

Leistungen werden individuell über die gewählte Versicherungssumme und die sogenannte Gliedertaxe

geregelt. Das bedeutet, es wird exakt definiert, welche finanzielle Unterstützung und für wen bei welchem Grad

körperlicher oder geistiger Invalidität ausgezahlt wird.

Für Tennisvereine besteht daher die Möglichkeit, über eine Gruppenunfallversicherung den Schutz ihrer

Mitglieder zu erweitern. Mit einer solchen Versicherung können Sie allen ehrenamtlich Tätigen – vom Platzwart

bis zum Vereinsvorstand und wahlweise auch den spielenden Mitgliedern – einheitlich einen verbesserten

Schutz bieten. Wichtig ist dabei, eine ausreichende Absicherungshöhe zu wählen, die den Mitgliedern auch bei

einer mittelschweren Invalidität spürbare Hilfe bietet.

Diese Art der Absicherung ist nicht nur ein Sicherheitsnetz, sondern auch ein Ausdruck von Wertschätzung für

die Mitglieder, die ihre Zeit und Schaffenskraft dem Verein widmen.

WICHTIGE WERTE

VEREINSHEIM, ANLAGE

UND EQUIPMENT

Das Vereinsheim, die Halle, die Plätze, die Aussenanlage sind nicht nur ein zentraler Treffpunkt für Mitglieder und

Gäste, sondern auch ein Ort, mit wertvoller Einrichtung und Ausstattung in das meist viel Geld und eine Menge

Arbeitsstunden fließen. Bewässerungsanlagen, Bepflanzungen, Sportgeräte, hergerichtete Aussenplätze draussen

und drinnen Pokale, Sitzgelegenheiten, vielleicht eine kleine Gastwirtschaft – all das macht das Tennisleben

lebendig, ist aber auch finanziell schützenswert. Genau hier kommen die Sachversicherungen ins Spiel, die Sie sich

wie ihre Hausrat- und Gebäudeversicherung vorstellen können.

Inhaltsversicherung und ggfls. technische Versicherungen: Schutz für die Ausstattung Ihres Vereinsheims und

ihrer technischen Anlagen (z.B. Maschinen, Elektronik, Photovotaik, Gebäudetechnik)

Die Inhaltsversicherung deckt alle beweglichen Gegenstände im Vereinsheim ab – von Möbeln bis zu Sportgeräten.

Dabei entscheiden Sie selbst, welche Gefahren Sie absichern möchten, etwa:

• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)

• Leitungswasser (z. B. Rohrbruch)

• Sturm und Elementarschäden, die immer häufiger werden

• Einbruchdiebstahl

Einbruchdiebstahl ist dabei besonders relevant, da Vereinsheime oft außerhalb oder in wenig frequentierten

Gebieten liegen und gglfs. im Winter sogar selten besucht werden.

Betriebsgebäudeversicherung: Der Schutz für das Vereinsgebäude

Neben der Ausstattung sind auch das Vereinsheim die Nebenanlagen, eventuell die Halle oder Pavillions

schützenswert. Die Betriebsgebäudeversicherung sichert das Vereinsgebäude und seine fest installierten

Bestandteile ab und auch Zu- und Ableitung, ggfls. Aussenanlagen etc.

Die Betriebsgebäudeversicherung schützt vor Gefahren wie:

• Feuer (Brand, Explosion)

• Leitungswasser (Rohrbrüche, Frostschäden)

• Sturm/Hagel

• Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck)

Auch erweiterte Gefahren, wie böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall oder Rauchschäden, können je nach

Bedarf eingeschlossen werden.

Schäden am Eigentum können für Tennisvereine erhebliche finanzielle Belastungen mit sich bringen, die oft nicht

aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Daher sorgt eine passende Versicherung dafür, dass

Schäden repariert, zerstörte Gegenstände ersetzt und finanzielle Folgen, wie Mietausfall, abgefedert werden.

Sichern Sie sowohl das Gebäude als auch die Einrichtung Ihres Vereinsheims umfassend und mit den richtigen

Summen und Deckungen ab. So schützen Sie das Herzstück Ihres Tennisvereins – und können sich darauf

konzentrieren, den Sport und die Gemeinschaft weiter zu fördern.

GUT ZU WISSEN

INHALTS- UND

GEBÄUDEVERSICHERUNG

1. Elementarschadenversicherung

Denken Sie unbedingt an die Abdeckung von Schäden durch

Naturereignisse / Elementarschäden wie Überschwemmungen,

Starkregen, Erdbeben oder Erdrutsche. Auch

2. Neuwert und Unterversicherungsverzicht: Prüfen Sie ob echte

Neuwertentschädigungen enthalten sind und ob ein sogenannter

Unterversicherungsverzicht ausgesprochen wurde. Nur dann

werden Sie im Schadenfall vollständig entschädigt.

3. Prüfen Sie, welche Pflichten und Obliegenheiten im Vertrag

enthalten sind und ob bei Misachtung der Obliegenheiten, wie

Sicherheitsvorschriften, eine klare Regelung gegeben ist. Auch bei

Fahrlässigkeit sollte Versicherungsschutz gewährleistet sein.

4. Schauen Sie, ob erweitere Gefahren / extented coverage mit

abgesichert ist. Das sind z.B. Schäden, die durch Anprall von

Fahrzeugen oder auch Vandalismus, innere Unruhen o.ä.

entstehen können und häufig nicht automatisch versichert sind.

5. Sind Bruch- und Frostschäden der Wasserversorgung oder

Sprinkleranlagen mitversichert?

6. Wie ist die Wiederaufforstung und Wiederherstellung der

Anlage / Aussenanlage nach einem Sturm/Unwetterereignis

geregelt?

DIE VEREINSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG DECKT SCHÄDEN AB, DIE

AUS DER VEREINSARBEIT ENTSTEHEN KÖNNEN. AUF WELCHE

ERWEITERUNGEN MAN ACHTEN SOLLTE

BEI TENNISVERSICHERUNG.DE PRÜFEN WIR DIESE THEMEN FÜR SIE

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