Tennisvereine in der Absicherung

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PRÜFEN

VERMÖGENSSCHÄDEN +

D&O

Im

Bereich

der

Versicherungen

nehmen

Vermögensschäden eine besondere Stellung ein. Dabei

handelt es sich um rein finanzielle Schäden, die

entstehen, ohne dass eine Person oder Sache unmittelbar

beeinträchtigt

wird.

Für

Tennisvereine

sind

solche

Schäden in der Regel selten und spielen eher eine

theoretische Rolle, da der Fokus meist auf sportlichen und

organisatorischen Aktivitäten liegt.

Anders verhält es sich jedoch, wenn Ihr Tennisverein

beratende Tätigkeiten übernimmt, etwa im Rahmen von

Kooperationen,

Förderprogrammen

oder

Schulungsangeboten.

Auch

in

Zusammenarbeit

Tennisschulen, Förderung von Talenten oder bei der

Einholung von Fördergeldern für den Verein oder Einzug

der

Mitgliedsbeiträge

kann

es

zu

reinen

Vermögensschäden kommen. Ein Beispiel wäre eine

fehlerhafte Beratung zu Fördergeldern oder zur falschen

Organisation eines Tennisevents, die den Verein oder

Dritte finanziell belastet. In solchen Fällen können

Vermögensschäden relevant werden.

Eine

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

bietet

genau hier Schutz. Sie kommt für finanzielle Verluste auf,

die durch Fehlberatungen oder organisatorische Fehler

entstehen. Solche Versicherungen sind grundsätzlich für

jede

Vereinsform

verfügbar

ob

sie

für

Ihren

Tennisverein sinnvoll sind, hängt von den individuellen

Aktivitäten und Strukturen ab.

Bisher haben wir über Schäden gesprochen, die Dritten

durch das Vereinsleben entstehen können. Doch wie sieht

es

aus,

wenn

dem

Tennisverein

selbst

ein

Vermögensschaden entsteht – und zwar durch Fehler der

eigenen Vorstandschaft?

Als Vereinsvorstand tragen Sie eine große Verantwortung.

Fehler wie das Versäumen von Fristen für Fördermittel, die

Aberkennung

der

Gemeinnützigkeit

oder

Vorschusszahlungen an insolvente Dienstleister können

erhebliche finanzielle Konsequenzen für den Verein haben.

Besonders brisant: Als Vorstand haften Sie persönlich

und mit Ihrem privaten Vermögen für solche Schäden,

die

dem

Verein

durch

Fehlentscheidungen,

Unterlassungen oder Unachtsamkeiten entstehen. Die

gesamtschuldnerische

Haftung

verschärft

diese

Problematik zusätzlich.

Auch

Dritte,

die

durch

Fehler

des

Vorstands

Vermögensschäden

erleiden,

können

Schadenersatz

direkt

von

der

Vorstandschaft

fordern.

Dieses

Haftungsrisiko ist vielen Vorständen nicht bewusst und

wird

weder

von

einer

Vereins-

noch

von

einer

Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

Die Lösung ist eine D&O-Versicherung (Directors &

Officers),

eine

speziell

für

solche

Fälle

konzipierte

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Für Tennisvereine, deren Vorstände oft ehrenamtlich

tätig

sind,

ist

eine

D&O-Versicherung

ein

unverzichtbarer Schutz. Sie zeigt Wertschätzung für das

Engagement der Vorstandschaft und sorgt dafür, dass

sich die Verantwortlichen ohne Angst vor persönlichen

Haftungsrisiken für den Verein einsetzen können.

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