PRÜFEN
VERMÖGENSSCHÄDEN +
D&O
Im
Bereich
der
Versicherungen
nehmen
Vermögensschäden eine besondere Stellung ein. Dabei
handelt es sich um rein finanzielle Schäden, die
entstehen, ohne dass eine Person oder Sache unmittelbar
beeinträchtigt
wird.
Für
Tennisvereine
sind
solche
Schäden in der Regel selten und spielen eher eine
theoretische Rolle, da der Fokus meist auf sportlichen und
organisatorischen Aktivitäten liegt.
Anders verhält es sich jedoch, wenn Ihr Tennisverein
beratende Tätigkeiten übernimmt, etwa im Rahmen von
Kooperationen,
Förderprogrammen
oder
Schulungsangeboten.
Auch
in
Zusammenarbeit
Tennisschulen, Förderung von Talenten oder bei der
Einholung von Fördergeldern für den Verein oder Einzug
der
Mitgliedsbeiträge
kann
es
zu
reinen
Vermögensschäden kommen. Ein Beispiel wäre eine
fehlerhafte Beratung zu Fördergeldern oder zur falschen
Organisation eines Tennisevents, die den Verein oder
Dritte finanziell belastet. In solchen Fällen können
Vermögensschäden relevant werden.
Eine
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
bietet
genau hier Schutz. Sie kommt für finanzielle Verluste auf,
die durch Fehlberatungen oder organisatorische Fehler
entstehen. Solche Versicherungen sind grundsätzlich für
jede
Vereinsform
verfügbar
–
ob
sie
für
Ihren
Tennisverein sinnvoll sind, hängt von den individuellen
Aktivitäten und Strukturen ab.
Bisher haben wir über Schäden gesprochen, die Dritten
durch das Vereinsleben entstehen können. Doch wie sieht
es
aus,
wenn
dem
Tennisverein
selbst
ein
Vermögensschaden entsteht – und zwar durch Fehler der
eigenen Vorstandschaft?
Als Vereinsvorstand tragen Sie eine große Verantwortung.
Fehler wie das Versäumen von Fristen für Fördermittel, die
Aberkennung
der
Gemeinnützigkeit
oder
Vorschusszahlungen an insolvente Dienstleister können
erhebliche finanzielle Konsequenzen für den Verein haben.
Besonders brisant: Als Vorstand haften Sie persönlich
und mit Ihrem privaten Vermögen für solche Schäden,
die
dem
Verein
durch
Fehlentscheidungen,
Unterlassungen oder Unachtsamkeiten entstehen. Die
gesamtschuldnerische
Haftung
verschärft
diese
Problematik zusätzlich.
Auch
Dritte,
die
durch
Fehler
des
Vorstands
Vermögensschäden
erleiden,
können
Schadenersatz
direkt
von
der
Vorstandschaft
fordern.
Dieses
Haftungsrisiko ist vielen Vorständen nicht bewusst und
wird
weder
von
einer
Vereins-
noch
von
einer
Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Die Lösung ist eine D&O-Versicherung (Directors &
Officers),
eine
speziell
für
solche
Fälle
konzipierte
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Für Tennisvereine, deren Vorstände oft ehrenamtlich
tätig
sind,
ist
eine
D&O-Versicherung
ein
unverzichtbarer Schutz. Sie zeigt Wertschätzung für das
Engagement der Vorstandschaft und sorgt dafür, dass
sich die Verantwortlichen ohne Angst vor persönlichen
Haftungsrisiken für den Verein einsetzen können.