7. Kommunikation
Transparente Kommunikation mit allen
Beteiligten ist entscheidend. Betriebsrat,
Versorgungsberechtigte und Renten-
empfänger werden umfassend über die
Veränderungen informiert.
8. Anteilsübernahme von
Pensionsgesellschaften
Im Falle der Veräußerung von Unternehmen
oder ggf. bei einem lastenfreien Generationen-
übergang kann die Möglichkeit der Übernahme
von Gesellschaftsanteilen an Rentnergesell-
schaften geprüft werden.
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